PCR-Testungen
Da in den letzten Tagen die Nachfrage nach PCR-Testungen massiv zugenommen hat, sind wir bei unseren Kapazitäten an die Grenzen gekommen. Wir werden daher ab sofort keine symptomlosen Kontaktpersonen testen können. Wenn sie als Kontaktperson geboostert, frisch geimpft (<90 Tage) oder frisch genesen (<90 Tage) sind, müssen sie sich nicht in Quarantäne begeben. Ungeimpfte können sich nach 7 Tagen mit einem zertifizierten Antigenschnelltest freitesten. Für medizinisches Personal führen wir zur Freitestung weiterhin einen PCR-Test in unserer Praxis durch. Kontaktpersonen mit Symptomen raten wir zur Durchführung eines Schnelltest. Bei positivem Ergebnis kann ein PCR-Test in der Praxis durchgeführt werden.
Die Infektionssprechstunde sollte nur von Patienten, welche aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung einen Arzt aufsuchen müssen, in Anspruch genommen werden. Wenn Sie unter leichten bis mäßigen Symptomen leiden, bleiben Sie bitte zuhause und isolieren sich. Sie können einen Schnelltest durchführen. Sollte dieser positiv sein, können sie einen Termin zum PCR-Test in unserer Praxis vereinbaren. Wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, können wir ihnen diese nach telefonischer Kontaktaufnahme für den Zeitraum von einer Woche ausstellen.